BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 15.06.2016, VI R 6/13
Gesellschafter-Geschäftsführer werden im Steuerrecht als Arbeitnehmer eingeordnet, allerdings gelten bei ihnen einige Besonderheiten. Erhellend hierzu zeigt das aktuelle Urteil des VI.-BFH-Senats mehrere Aspekte der diesbezüglichen Systematik auf, konkret am Fall des möglichen Zuflusses von Arbeitslohn durch Gehaltsverzicht im Wege einer sog. verdeckten Einlage. Der im Streitjahr 1999 zusammen mit seiner Ehefrau veranlagte Steuerpflichtige war mit 35 % an einer GmbH beteiligt und deren alleiniger Geschäftsführer. …
Hilbert, BB 2017, 616
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