BB-Kommentar zu BFH, Beschluss vom 01.06.2022, I R 31/19
Der Gewinnverwendungsbeschluss stellt – wie der Name vermuten lässt – einen Beschluss über die Verwendung des Gewinns dar. Für die Entscheidung über die Gewinnverwendung ist gesetzlich kein bestimmter Beschlussinhalt vorgeschrieben, und Einzelheiten der dogmatischen Begründung sind gesellschaftsrechtlich umstritten. Der Gewinnverwendungsbeschluss bildet jedenfalls die Grundlage des individuellen Gewinnauszahlungsanspruchs eines Gesellschafters und beruht auf der vorherigen Feststellung des Jahresabschlusses. …
Seppelt, BB 2022, 2866
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