BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 20.07.2016, I R 33/15
Vielen Gesellschafter-Geschäftsführern sind Versorgungszusagen in Form der Direktzusage erteilt worden, zu deren Finanzierung eine Rückdeckungsversicherung eingesetzt wurde. In vielen Fällen stellt sich heute heraus, dass die Mittel aus der Rückdeckungsversicherung nicht ausreichen, um die erdienten Versorgungsanwartschaften in Zukunft zu erfüllen. Des Weiteren steigen die in der Handelsbilanz zu bildenden Pensionsrückstellungen auf Grundlage des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus immer weiter an und lassen die Gewinne der Unternehmen schrumpfen. …
Manhart/Mische, BB 2016, 2791
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