BB-Kommentar zu BFH, Beschluss vom 11.10.2017, IX R 5/15
Nach Auffassung des BFH (27.4.2000 – I R 58/99, BB 2000, 2136) führen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB bei der Kapitalgesellschaft steuerneutral zu Eigenkapital und beim Gesellschafter grundsätzlich zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung. Nach Auffassung des FG Düsseldorf diente im Streitfall die nur gut zwei Wochen vor dem Verkauf vorgenommene Gesellschaftereinlage in Höhe des an die Bank zur Darlehenstilgung gezahlten Betrags bei wirtschaftlicher Betrachtung jedoch der Ablösung der vom Gesellschafter gewährten Sicherheiten, …
Seppelt, BB 2018, 178
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