BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 25.04.2018, IV R 8/16
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war zusammen mit E Gesellschafter der S-GbR. Zum 31.5.2009 ist E aus der GbR ausgeschieden, so dass sein Anteil am Gesellschaftsvermögen im Wege der Anwachsung auf die Klägerin überging. Seit dem 1.6.2009 führt die Klägerin den Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen fort. Mit Gewerbesteuermessbescheid für 2009 vom 6.10.2011 setzte der Beklagte und Revisionskläger (hier: Finanzamt) den Gewerbesteuermessbetrag gegenüber der Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der S-GbR auf 528,…
Fey, BB 2018, 2408
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