BB-Kommentar zu OLG München, Beschluss vom 20.03.2019, 31 Wx 185/17
Die Entscheidung befasst sich im Kern mit der Frage, ob und wann das Gericht im Spruchverfahren ein eigenes Sachverständigengutachten zur Unternehmensbewertung einholen muss. Ferner behandelt der Beschluss verschiedene Detailfragen bei der Berechnung der Barabfindung im Rahmen eines mit einer Verschmelzung verbundenen Squeeze-out (§§ 62 Abs. 5 UmwG, 327b AktG). Im konkreten Fall hatte der Hauptaktionär die Abfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre auf 41 Euro pro Aktie festgelegt. …
Müller-Michaels, BB 2019, 1073
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