BB-Kommentar zu FG Münster, Urteil vom 16.11.2022, 13 K 3467/19 F
Die Bildung von Rückstellungen in Bilanzen dient dem Zweck, künftige wirtschaftliche Belastungen bereits vor dem Zeitpunkt ihres tatsächlichen Eintritts in den Bilanzen des Unternehmers gewinnmindernd zu erfassen. Im Steuerrecht ist die Möglichkeit zur Bildung von Rückstellungen durch eigene Vorgaben im § 5 EStG bereits eingeschränkt. Aber auch bei den steuerlich im Wesentlichen nur zugelassenen Rückstellungen für künftige Verbindlichkeiten gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung über die Zulässigkeit der Rückstellungsbildung in einigen Einzelfällen. …
von Glasenapp, BB 2023, 306
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