BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 23.02.2017, 6 AZR 665/15
Fallen der Abschluss des Arbeitsvertrages und der tatsächliche Dienstantritt zeitlich auseinander, stellt sich bisweilen die Frage, ob das Arbeitsverhältnis auch schon vor Dienstantritt gekündigt werden kann. Nach allgemeiner Auffassung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auch bereits vor Arbeitsantritt zulässig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien des Arbeitsvertrages die Kündigung vor dem vereinbarten Dienstantritt ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, …
Markowski, BB 2017, 1600
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