BB-Kommentar zu EuGH, Urteil vom 18.07.2017, C-566/15
Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 18.7.2017 – C-566/15 – mit der für die Praxis bedeutenden Frage befasst, ob das deutsche Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) mit Unionsrecht vereinbar ist. Nach dem MitbestG werden die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats in Kapitalgesellschaften mit i. d. R. mehr als 2000 Arbeitnehmern durch die Arbeitnehmer bestimmt. Nach der seit Jahrzehnten in der deutschen Rechtsprechung und Literatur herrschenden Ansicht beruht das MitbestG auf dem Territorialitätsprinzip, …
Monz/Wendler, BB 2017, 1788
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