BB-Kommentar zu BFH, Beschluss vom 10.05.2022, IV B 47/21
§ 6b EStG gibt dem bilanzierenden Unternehmen bei der Realisierung von stillen Reserven beim Verkauf von bestimmten Wirtschaftsgütern die Möglichkeit, die veräußerten stillen Reserven auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter zu übertragen (Reinvestitionsabschreibung bzw. Reinvestitionsrücklage). Hierbei wird eine ggf. entstandene Ertragsbuchung aus der Realisierung der stillen Reserven durch eine Buchung des Ertrags im Soll sowie einer Gegenbuchung des neu angeschafften Wirtschaftsguts im Haben neutralisiert; die Anschaffungskosten des neu angeschafften Wirtschaftsguts sind somit vermindert in Höhe dieses neutralisierten Ertrags.…
Fischer, BB 2022, 1649
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