BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 12.10.2016, XI R 30/14
Während die finanzielle Eingliederung regelmäßig von der kapitalmäßigen Beteiligung abhängt und einfach festzustellen ist, kommt es über die Frage der organisatorischen Eingliederung durch “institutionell abgesicherte unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten in den Kernbereich der laufenden Geschäftsführung”, nicht selten zu Streit mit der Finanzverwaltung. Seitdem der EuGH in der Rechtssache Larentia+Minerva und Marenave ein Unterordnungsverhältnis zwischen Organgesellschaft und Organträger ausdrücklich abgelehnt hat, …
Jacobs, BB 2017, 424
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