BB-Kommentar zu OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.12.2019, 12 W 133/19
Bei formwechselnden Umwandlungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft ergibt sich in der Praxis oftmals das Bedürfnis, den Gesellschafterkreis der formwechselnden Gesellschaft dadurch zu ändern, dass ein Gesellschafter mit Wirksamwerden des Formwechsels ein- oder austritt. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Fragen umstritten. Die praktisch bedeutsamsten Konstellationen dürften insoweit der Eintritt des persönlich haftenden Gesellschafters beim Formwechsel einer GmbH in eine Kapitalgesellschaft & Co. …
König, BB 2020, 532
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