BB-Kommentar zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016, 6 U 204/15 K
Im Kartellschadensersatzrecht ist derzeit Vieles in Bewegung. Hierzu wird auch die kommende 9. GWB-Novelle ihren Beitrag leisten, welche die mit der 7. GWB-Novelle (2005) eingeführten Erleichterungen für Schadenersatzkläger auf Basis der Kartellschadenersatzrichtlinie fundamental erweitern wird. Unabhängig davon ist die Rechtsprechung zur geltenden Rechtslage – insbesondere die Frage der temporalen Anwendung des seit 2005 geltenden § 33 GWB noch uneinheitlich und höchstrichterlich nicht geklärt. …
Kapp/Wegner, BB 2017, 403-404
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