BB-Kommentar zu FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.02.2017, 1 K 141/15
Gem. § 6a Abs. 1 Ziff. 3 EStG muss eine Pensionszusage für die steuerliche Anerkennung eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten. Im Falle von Abfindungsregelungen ist strittig, ob für die Umrechnung der zugesagten Leistung in einen Kapitalbetrag der anzuwendende Zins und die anzuwendenden Sterbetafeln in der Pensionszusage explizit benannt werden müssen oder ob der Verweis auf die “anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik” bzw. …
BB 2017, 1778
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