BB-Kommentar zu FG Münster, Urteil vom 15.09.2021, 13 K 3059/19 G
Wann ist ein Wirtschaftsgut, das Gegenstand einer Werklieferung ist, angeschafft oder geliefert? Davon hängt der Beginn der Abschreibungen auf dieses Wirtschaftsgut ab. Wie ist in diesem Zusammenhang der Fall zu beurteilen, in dem zwar noch kein (wirtschaftliches) Eigentum an dem Wirtschaftsgut übergegangen ist, gleichwohl jedoch mit dem Wirtschaftsgut bereits Einkünfte erzielt werden? Bleibt es in diesen Fällen bei dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums als Zeitpunkt des Beginns der Abschreibungen? Diese Fragen hatte das FG Münster zu beurteilen.…
von Glasenapp, BB 2022, 113
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