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BB 2017, 2856
Janz 
BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 26.07.2017, II R 33/15

Vor dem BFH war die Frage zu klären, ob Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an geerbten Gegenständen wie Grundstücken oder Gebäuden, deren Ursachen durch den Erblasser begründet wurden, die aber erst nach dessen Tod in Erscheinung treten, als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind.

Janz, BB 2017, 2856

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