BB-Kommentar zu LAG München, Beschluss vom 27.09.2017, 11 TaBV 36/17
Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 BetrVG ein auf seine Aufgaben bezogenes Informationsrecht. Über die Reichweite des Informationsrechts des Betriebsrats und dessen umfassende und rechtzeitige Erfüllung besteht zwischen den Betriebsparteien nicht selten Streit. Das zeigt nicht zuletzt die gerade in jüngster Zeit vielfältige Rechtsprechung auf diesem Felde. So hat der Betriebsrat etwa einen Anspruch auf Herausgabe der Türöffnungs- und Schließanlagenprotokolle (Hessisches Landesarbeitsgericht, …
Jesgarzewski, BB 2019, 1856
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