BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 23.11.2022, 7 AZR 122/22
Das BAG hatte mit Urteil vom 23.11.2022 (7 AZR 122/22) über den Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf Feststellung einer Vergütungserhöhung zu entscheiden. Das BAG festigt in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zu § 37 Abs. 4 BetrVG. Für die Vergleichsgruppenbildung kommt es auf den Zeitpunkt des Amtsantritts an. Der vorliegende Fall bekommt seine Besonderheit durch die eher ungewöhnliche Konstellation einer nach Amtsantritt erfolgten einvernehmlichen Vertragsänderung zu einer geringer wertigen Tätigkeit mit geringerer Vergütung. …
Gerstung, BB 2023, 1472
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