BB-Kommentar zu BVerfG, Beschluss vom 27.06.2018, 2 BvR 1562/17
Im Zusammenhang mit internationalen strafrechtlichen Untersuchungen treffen häufig Rechtsordnungen aufeinander, die in manchen Bereichen nur schwer miteinander zu vereinbaren sind. Die USA externalisieren bei internationalen strafrechtlichen Ermittlungen häufig die Untersuchungstätigkeit auf von den betroffenen Unternehmen beauftragte Anwaltskanzleien. Die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Rechtsanwälten sowie deren Arbeitsprodukte sind über das Attorney-Client-Privilege und die Work Product Doctrine geschützt. …
Behr, BB 2018, 1681
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