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BB 2020, 2325
 
BFH: Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht – keine grundsätzliche Bedeutung oder Divergenz

NV: Es ist bereits geklärt, dass die Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des BFH steht.

BB 2020, 2325

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