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BB 2017, 2411
 
BFH: Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter in einer gerade erst angeschafften Wohnung mutwillig verursacht hat

Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. In diesen Fällen handelt es sich nicht um sog. “anschaffungsnahe Herstellungskosten” (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG), wie der BFH mit Urteil vom 9.5.2017 – IX R 6/16 entschieden hat.

BB 2017, 2411

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