BFH: Steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG – Antragstellung nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG i. d. F. des UStAusfVerm/StRÄndG und § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG i. d. F. des UStAusfVerm/StRÄndG als rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
Die gesonderte Feststellung gemäß § 3a Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt in einem eigenständigen Verwaltungsakt und wird bei einer Mitunternehmerschaft einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung – AO –). Dieser Feststellungsbescheid ist als Grundlagenbescheid für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs.…
BB 2025, 341
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