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BB 2017, 1685
 
BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft: Zeitpunkt der organisatorischen Eingliederung durch Beherrschungsvertrag

Unterstellt eine juristische Person gemäß oder entsprechend § 291 AktG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als die sich aus der Stellung als Mehrheitsgesellschafter gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG ergebenden Weisungsrechte zur organisatorischen Eingliederung.

BB 2017, 1685

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