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BB 2017, 2838
 
BFH: Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen – Lohnsteuerhaftung

Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung fließt dem Arbeitnehmer nicht schon mit Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Arbeitgeber zugunsten des Versicherungsnehmers zu. Der Zufluss erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag tatsächlich leistet.

BB 2017, 2838

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