BGH: Rügeobliegenheit in AGB eines Weinkommissionärs
a) Zur Frage, ob Ziffer 8 Satz 1 der von einem Weinkommissionär verwendeten, von dem Bundesverband Deutscher Weinkommissionäre e. V. empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen “für den Kauf beziehungsweise Verkauf von Trauben, Maische, Most und Wein”, wonach Beanstandungen nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Eintreffen der Ware zulässig sind, lediglich das Rechtsverhältnis zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten oder auch das Rechtsverhältnis zwischen dem Kommissionär und dem Winzer (Verkäufer) betrifft.…
BB 2019, 1858
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