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BB 2019, 1857
 
BGH: Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung

Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung ge-1858mäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.

BB 2019, 1857-1858

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