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BB 2019, 1537
 
BGH: Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung mit Zustandekommen des Beteiligungsvertrags

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.

BB 2019, 1537

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