BGH: Bemessung des Entschädigungsanspruchs aus § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 bei einem direkt vermarktenden Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage – Windpark Högel
a) Der Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 bemisst sich bei einem direkt vermarktenden Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage nicht allein nach der entgangenen Marktprämie gemäß §§ 19 und 20 EEG 2017. Vielmehr ist auch die Vergütung zu ersetzen, die der Anlagenbetreiber ohne die vom Netzbetreiber wegen eines Netzengpasses veranlasste Einspeisereduzierung aufgrund eines Direktvermarktungsvertrags von seinem Vertragspartner erhalten hätte.…
BB 2022, 1729
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