BGH: Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Deckungsklage in der Rechtsschutzversicherung – “Dieselklagen”
Der u. a. für Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht des Deckungsschutzanspruchs eines Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung der Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich ist, wenn im Deckungsschutzverfahren nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier durch den EuGH in den sog. …
BB 2024, 1410
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