BGH: Dieselfall – sekundäre Darlegungslast des Kfz-Herstellers bzgl. der Kenntnis seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter über Verwendung einer “Täuschungssoftware”
Eine sekundäre Darlegungslast eines Fahrzeugherstellers zu Vorgängen innerhalb seines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schließen lassen sollen, setzt jedenfalls voraus, dass das (unstreitige oder nachgewiesene) Parteivorbringen hinreichende Anhaltspunkte enthält, die einen solchen Schluss nahelegen (Senatsurteile vom 21. …
BB 2022, 1345
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