BGH: Dieselskandal – Durchführung der Vorteilsausgleichung bei ungleichartigen Vorteilen
Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung vermitteln dem zum Schadensersatz verurteilten Schädiger auch dann keinen auf die Herausgabe eines ungleichartigen Vorteils gerichteten Anspruch gegen den Geschädigten, wenn der rechtskräftig zur Schadensersatzzahlung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung eines Fahrzeugs zwecks Vorteilsausgleichung verurteilte und nach dem Urteilsausspruch im Annahmeverzug befindliche Schädiger den zuerkannten Schadensersatzbetrag zunächst ohne Rücksicht auf die Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs geleistet hat, …
BB 2022, 1985
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