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BB 2018, 129
 
BGH: EDEKA/Kaiser's Tengelmann – Untersagung des Zusammenschlusses – Befugnis der Kartellbehörde zum Erlass flankierender Verbotsverfügung

a) Das Bundeskartellamt ist jedenfalls mit Untersagung des Zusammenschlusses auf der Grundlage von §§ 32 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 1 GWB befugt, ein Verhalten zu untersagen, das gegen das Vollzugsverbot verstieße.

BB 2018, 129

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