BGH: Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen
Der u. a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 19.7.2017 – VIII ZR 278/16 – entschieden, dass ein Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB verpflichtet ist, einem Käufer durch Zahlung eines von diesem angeforderten Vorschusses den Transport der (vermeintlich) mangelbehafteten Kaufsache zum Ort der Nacherfüllung zu ermöglichen. Dementsprechend war es vorliegend für die Wirksamkeit des Nacherfüllungsverlangens der Klägerin – als Voraussetzung des von ihr geltend gemachten Schadensersatzanspruches (§ 281 Abs.…
BB 2017, 1730
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