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BB 2018, 641
 
BGH: Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Formularen

Mit Urteil vom 13.3.2018 – VI ZR 143/17 – hat der BGH entschieden, dass die Klägerin – Kundin der beklagten Sparkasse – nicht beanspruchen kann, allgemein in Formularen und Vordrucken nicht unter grammatisch männlichen, sondern ausschließlich oder zusätzlich mit grammatisch weiblichen Personenbezeichnungen erfasst zu werden. Einen derartigen allgemeinen Anspruch hat sie nicht.

BB 2018, 641

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