BGH: Kein Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens
Der u. a. für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen zuständige VII. Zivilsenat hat in fünf gleichzeitig verhandelten “Dieselverfahren” betreffend die Volkswagen AG, denen jeweils der Erwerb eines Gebrauchtwagens zugrunde lag, mit Urteilen vom 10.2.2022 – VII ZR 365/21, VII ZR 396/21, VII ZR 679/21, VII ZR 692/21 und VII ZR 717/21 – entschieden, dass nach Eintritt der Verjährung des gegen den Hersteller gerichteten Schadensersatzanspruchs des Erwerbers aus § 826 BGB kein Anspruch des Erwerbers gegen den Hersteller gemäß § 852 Satz 1 BGB besteht.…
BB 2022, 385
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