BGH: Mitgliederstruktur – Verbandsklagebefugnis (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG a. F.) und Auswirkung der Stimmberechtigung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern
Für die Klagebefugnis eines Verbands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen – mittelbare oder unmittelbare – Mitglieder verfügen. Wie bei mittelbaren Mitgliedern kommt es auch bei unmittelbaren Mitgliedern auf deren Stimmberechtigung nur an, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihre Mitgliedschaft allein bezweckt, dem Verband die Klagebefugnis zu verschaffen (Fortführung von BGH, …
BB 2023, 769
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