BGH: “VW-Dieselskandal” – Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig aufzehren und keine “Deliktszinsen” für geschädigte VW-Käufer
Der VI. Zivilsenat hat mit Urteil vom 30.7.2020 – VI ZR 354/19 – in einem VW-Dieselfall entschieden, dass die vorzunehmende Anrechnung der vom Kläger durch den Gebrauch des Fahrzeugs gezogenen Nutzungsvorteile (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19) den Kaufpreiserstattungsanspruch vollumfänglich aufzehren kann. Dabei kann zur Berechnung des Wertes der Nutzungsvorteile Formel “Bruttokaufpreis mal gefahrene Strecke seit Erwerb geteilt durch erwartete Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt” herangezogen werden.…
BB 2020, 1793
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