BGH: Widerrufsinformationen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag ordnungsgemäß
Der u. a. für das Darlehensrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat am 27.2.2024 unter Berücksichtigung der Maßgaben des Urteils des EuGH vom 21.12.2023 (C-38/21, C-47/21 und C-232/21 – BMW Bank u. a., PM BB 2024, 1) entschieden, dass der Darlehensnehmer den zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs geschlossenen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen hat, weil die beklagte Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation und die erforderlichen Pflichtangaben beanstandungsfrei erteilt hatte. …
BB 2024, 513-514
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