BGH: Zur Abtretung einer zur Tabelle angemeldeten und bestrittenen Forderung, über die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit anhängig war, nach Anmeldung
Tritt ein Insolvenzgläubiger eine zur Tabelle angemeldete und bestrittene Forderung, über die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit anhängig war, nach der Anmeldung ab, so kann der Zessionar den Rechtsstreit auch ohne Zustimmung des Prozessgegners aufnehmen, wenn die Rechtsnachfolge zwischen Zessionar, Prozessgegner und dem Zedenten unstreitig ist und gegenüber dem Insolvenzgericht nachgewiesen, …
BB 2023, 897
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