BGH: Zur Information des Haushaltskunden durch Energieversorger u. a. über beabsichtigte Preisänderung (auch) bei Gaslieferverträgen außerhalb der Grundversorgung – Transparenzanforderungen gem. § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG a. F.
a) (Auch) Bei Gaslieferverträgen außerhalb der Grundversorgung hat der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG aF in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser Preisänderung mitzuteilen. Dabei sind nicht lediglich der bisherige und der neue Gesamtpreis anzugeben. …
BB 2023, 322
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