BGH: Zur Information des Haushaltskunden durch Energieversorger u. a. über beabsichtigte Preisänderung (auch) bei Stromlieferverträgen außerhalb der Grundversorgung – Transparenzanforderungen gem. § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG a. F.
a) (Auch) Bei Stromlieferverträgen außerhalb der Grundversorgung hat der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG aF in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser Preisänderung mitzuteilen und dabei die bisherigen und die neuen Preise für die einzelnen Preisbestandteile gegenüberzustellen, …
BB 2023, 321
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