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BB 2021, 706
 
BKartA: Keine Einwände gegen “Clearingstelle Urheberrecht im Internet”

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den Start der “Clearingstelle Urheberrecht im Internet”. Bei der Clearingstelle handelt es sich um eine Brancheninitiative, die darauf zielt, systematische Verletzungen des Urheber- und Leistungsschutzrechts zu bekämpfen. Dafür sollen sog. DNS-Sperren den Zugang zu Webseiten erschweren, die strukturell urheberrechtsverletzend sind.

BB 2021, 706

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