BMF: AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung nach § 233a AO i.V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015
Das BMF reagiert auf den Beschluss des BFH vom 25.4.2018 – IX B 21/18 (s. dazu BB 2018, 1173, 1444 m. BB-Komm. Heinmüller). Es wendet den BFH-Beschluss nur auf offen gehaltene Fälle an. Seiner Auffassung nach sei die AdV nicht dahingehend zu verstehen, dass die Finanzverwaltung die Verfassungsmäßigkeit des § 238 Abs. 1 S. 1 AO bezweifelt. Angesichts der Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG zur Verzinsungsregelung (Beschlüsse vom 3.…
BB 2018, 1494
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