BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018); Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i. S. d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial-Investmentfonds
Das BMF hat für eine Übergangsphase zugelassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis zum 30.6.2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. Auch einem Spezial-Investmentfonds wird eine entsprechend längere Frist zur Anpassung seiner Anlagebedingungen eingeräumt.
BB 2017, 2326
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