BMF: Einstufung einer juristischen Person des privaten Rechts als sonstige Einrichtung des öffentlichen Rechts i. S. d. Art. 13 MwStSystRL; EuGH-Rs. C-174/14, Saudaçor
Ausnahmsweise kann sich eine juristische Person des privaten Rechts auf die Rechtsprechung2262 des EuGH in der Rs. Saudaçor, C-174/14, berufen und wie eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach § 2b Abs. 1 S. 1 UStG behandelt werden. Der EuGH hat dafür zwei Voraussetzungen benannt: Die fragliche juristische Person ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und die Vornahme der fraglichen Tätigkeiten erfolgt im Rahmen der öffentlichen Gewalt.…
BB 2019, 2261-2262
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