BMF: Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte
Es wird die am 5.7.2021 und am 20.7.2021 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Art. 26 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29.8.1989 in der durch das am 1.6.2006 unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2020 übersendet.
BB 2021, 1941-1942
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