BMF: Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
Das Gesetz soll zunächst die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. “schwarze Liste”) sowie die seitdem in diesem Zusammenhang durch die Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) (Code of Conduct Group) verhandelten und vom Rat gebilligten Maßnahmen durch die Schaffung eines neuen Stammgesetztes “Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb” in das deutsche Recht umsetzen. …
BB 2021, 470
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