BMF: Hinweis auf Technische Richtlinien des BSI für elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassen-SichV)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – Kassen-SichV) im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien (“BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme”; “BSI TR-03151 Secure Element API (SE API)”; “BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 – Anwendungen der Secure Element API”) die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, …
BB 2018, 1558
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