BMF-Schreiben zu Sofortabschreibungen von Computerhardware und Software in der Kritik
Nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.2.2021 kann bei der Abschreibung von Computerhardware und Software für alle Einkunftsarten pauschal von einer einjährigen Nutzungsdauer ausgegangen werden. Hierdurch wird ein Beschluss aus der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19.1.2021 umgesetzt. Dieser Beschluss war zwischenzeitlich insbesondere wegen rechtlicher Bedenken einiger Landesfinanzminister gestoppt worden. …
Althoff, BB 2021, 1066-1069
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