BMF: Verordnung nach Art. 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten
Bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21.12.2015 (BGBl. II 2015, 1630) am 30.12.2015 haben 76 Staaten und Hoheitsgebiete die Mehrseitige Vereinbarung gezeichnet. Am 30.9.2018 wird der nächste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung auch mit Staaten und Hoheitsgebieten erfolgen, …
BB 2018, 535-536
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